Diese Reihe umfasst 3 Merkblätter
 Sehr geehrte Damen und Herren Einige der kürzlich vollzogenen Revisionen der AHV-Verordnung haben sozial- und steuerrechtliche Konsequenzen für die Kulturschaffenden. Gerne informieren wir Sie in den beilegenden Merkblättern genauer über diese Neuerungen. Zum einen betrifft dies die (teilweise) Unterstellung von Kulturförderbeiträgen unter die AHV-Pflicht. Diese Änderung ist per 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Nebst AHV-Beitragspflicht müssen die Kulturförderbeiträge zum Teil steuerlich als Erwerbseinkommen deklariert werden. Genaueres dazu finden Sie in den Merkblättern „Kulturförderbeiträge und AHV-Pflicht“ resp. „Kulturförderbeiträge und Steuerpflicht“. Zum anderen gilt seit dem 1. Januar 2010, dass für ArbeitnehmerInnen im Kulturbereich auch auf geringfügigen Löhnen Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden müssen. Welche ArbeitgeberInnen dies neu betrifft, entnehmen Sie dem beiliegenden Merkblatt zu Art. 34d Abs. 2 AHVV („Verbesserung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende“). Die Merkblätter stehen auch auf unserer Homepage zur Verfügung und bei Bedarf senden wir Ihnen gerne gedruckte Exemplare zu.
Für eine ausgedehnte Verbreitung der Merkblätter unter all Ihren Zielgruppen, welche von den Änderungen betroffen sein könnten, danken wir Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüssen Brigitte Zimmermann
Suisseculture Sociale / Netzwerk Vorsorge Kultur info@vorsorge-kultur.ch
Merkblatt 1 – 3 Kulturförderbeiträge und AHV-Beitragspflicht

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